Die Stadt Calau informiert: +++CORONA-TICKER+++
Aufgrund der sich ständig verändernden Lage rund um das Corona-Virus hat sich die Stadtverwaltung dazu entschlossen, den Corona-Ticker fortzuführen. Hier finden Bürgerinnen und Bürger alle wichtigen Informationen und Entwicklungen. Ganz oben stehen die aktuellen Fallzahlen des Landkreises OSL. Weitere wichtige Links:
- www.osl-online.de (Internetseite des LK OSL)
- www.corona.brandenburg.de (Infoportal des Landes Brandenburg)
+++ Übersicht zu den Fallzahlen im Landkreis OSL +++
Landkreis | OSL |
Neufälle im 24h-Vergleich | +49 |
bestätigte Fälle | 4.279 |
aktuelle Fälle | 678 |
davon stationär im Klinikum Niederlausitz in Behandlung |
38 |
Genesene | 3.457 |
Sterbefälle | 144 |
in Quarantäne |
1.339 |
7-Tage-Inzidenz | 339,2 |
Stand: 14.01.2021
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15. Januar 2021, 13:10 Uhr: Mit der folgenden Infografik informiert der Landkreis OSL zu den derzeit gültigen Corona-Regeln im Landkreis:
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15. Januar 2021, 09:58 Uhr: Seit gestern gilt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz die 3. Allgemeinverfügung, verlängert bis zum 31. Januar 2021.Darauf verständigte sich die Kreisverwaltung nach erfolgter Abstimmung im Krisenstab des Landkreises und mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren der Kommunen. Hauptgrund für die erneute Verlängerung der Maßnahmen liegt in der sich weiterhin als prekär darstellenden Infektionslage im Landkreis. Damit gelten auch in den nächsten zwei Wochen weiterhin in einzelnen Punkten schärfere Corona-Schutzmaßnahmen als das Land Brandenburg sie in seiner aktuellen Eindämmungsverordnung vom 8. Januar vorsieht. So findet die Kindertagesbetreuung (Formular: Antrag auf Notbetreuung ab 14.01.2021) weiterhin nur als Notbetreuung statt, der Präsenzunterricht bleibt weiter untersagt. Ausnahmen gelten für schulische Abschlussklassen und Prüfungen für berufliche Abschlüsse im letzten Ausbildungsjahr. Außerdem gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Die angepasste Allgemeinverfügung findet man auf der Internetseite des Landkreises.
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15. Januar 2021, 07:57 Uhr: Aufgrund der Regelungen der Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg bleibt die Stadtbibliothek Calau bis zum 31. Januar weiterhin für den Besucherverkehr geschlossen. Eine kontaktarme Abholung von Medien ist weiterhin nach telefonischer Bestellung möglich. Weitere Informationen direkt bei der Stadtbibliothek, Tel. 03541 / 8728947.
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13. Januar 2021, 08:44 Uhr: Ab kommendem Montag, den 18. Januar, gilt auf den Linien der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz (VGOSL) der Schulfahrplan. Das teilt das Unternehmen mit und verweist gleichzeitig darauf, dass der Wochenendverkehr am 16. und 17. Januar ersatzlos entfällt. In den Verkehrsmitteln des ÖPNV gilt auch weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Dies gilt sowohl in allen Linienbussen, an allen Bushaltestellen und bei der Nutzung gebuchter RufBus-Fahrten. Der Einstieg der Fahrgäste in die Busse erfolgt über die Tür im hinteren Fahrzeugbereich. Der Fahrscheinverkauf in den Bussen ist weiterhin nicht möglich. Dennoch weist das Unternehmen darauf hin, dass für die Mitfahrt ein gültiger Fahrschein benötigt wird. Tickets bekommen Sie über die Handyticket-Apps des VBB, bei der VGOSL (ab 18.01.21) und über Fahrscheinautomaten. Die Kaufabwicklung ist zudem auch telefonisch möglich unter 03573 / 6652-0 (Mo-Do von 8 bis 15 Uhr und Fr von 8 bis 14 Uhr). Weitere Informationen sowie Linienpläne unter www.vgosl.de/Aktuelles
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12. Januar 2021, 14:19 Uhr: Seit dem 11.01.2021 geht der Betrieb in der Naturkita „Sonnenblume“ in Werchow wieder weiter. Unabhängig von den Quarantäneanordnungen des Landkreises OSL für die betroffenen Mitarbeiter*Innen und Kinder konnte gestern mit zwei nichtbetroffenen Erzieherinnen die Notbetreuung von Kindern, die bisher noch nicht in der Einrichtung waren, gestartet werden.
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12. Januar 2021, 10:27 Uhr: Unter der Regie der Interessengemeinschaft (IG) „In Calau clever kaufen“ ist eine Liste mit Unternehmen erstellt worden, die aktuell einen Lieferdienst anbieten. Dazu teilt IG-Sprecherin Marion Goyn mit: „Viele ortsansässige Firmen bieten diese Dienste an. So kann auch die Zeit des Lockdowns abgemildert werden. Die Bezahlung kann auch mit den im Umlauf befindlichen Gutscheine erfolgen und damit die schwierige Situation der Händler etwas entschärft werden. Immerhin sind Gutscheine im Wert von 11.000 Euro im Umlauf. Geld, dass die Händler bei einem Einkauf mit Gutscheinen dann von der Bank erhalten.“ Die komplette Liste mit allen Unternehmen können Sie hier kostenfrei herunterladen: Lieferdienst Calauer Händler
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11. Januar 2021, 09:31 Uhr: Aufgrund der Verlängerung der aktuellen Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bis zum 15.01.2021 bleibt auch die Stadtbibliothek Calau weiterhin für Besucher geschlossen. Bücherfreunde müssen dennoch nicht auf ihr Lesevergnügen verzichten, denn nach wie vor bietet die Stadtbibliothek die Möglichkeit an, Bücher, Magazine und sonstige Medien nach telefonischer Bestellung kontaktarm im Flur abzuholen. Weitere Informationen direkt bei der Stadtbibliothek, Tel. 03541 / 8728947.
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08. Januar 2021, 18:09 Uhr: Die Landesregierung Brandenburg hat heute die vierte Corona-Eindämmungsverordnung mit Geltungsbeginn 09.01.2021 beschlossen. Damit werden die bisherigen Beschränkungen des Lockdowns bis zum 31.01.2021 verlängert und in einigen Punkten verschärft. Die im Landkreis OSL geltende Allgemeinverfügung in Fassung vom 28.12.2020 ist voerst bis zum 15.01.2021 verlängert worden. Somit bleiben im LK OSL, unabhängig von den Landesregelungen, die Kindertagesbetreuung (mit Ausnahme der Notbetreuung) sowie der Präsenzunterricht, auch der Abschlussklassen, untersagt. Weiterführende Informationen: Covid-19: Fortsetzung Lockdown mit weiteren Einschränkungen notwendig - Landesregierung beschließt neue Verordnung
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08. Januar 2021, 12:44 Uhr: Aufgrund der aktuellen Entwicklung und Festlegungen werden die Regionalbuslinien im Landkreis Oberspreewald-Lausitz auch weiterhin nach dem Ferienfahrplan angefahren. Dies teilte die Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz (VGOSL) heute mit. Demnach gilt die Regelung bis vorerst 15. Januar 2021. Das bedeutet, dass alle Fahrten in den Fahrplänen, die mit einem „F“ oder „ohne Einschränkungen“ gekennzeichnet sind, durchgeführt werden. Die vorderen Bustüren bleiben für Fahrgäste geschlossen. Die Nutzung des ÖPNV ist auch weiterhin nur mit gültigem Fahrschein gestattet. Bei notwendigen Änderungen der Regelung hält das Unternehmen auch weiterhin seine Kundinnen und Kunden auf dem Laufenden.
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08. Januar 2021, 08:19 Uhr: Der Einzug der Kitagebühren für den Monat Januar erfolgt nur für die Kinder, die sich aktuell in der Notbetreuung befinden. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Beiträge aus technischen Gründen nur in der bisherigen Höhe eingezogen werden können. Korrekturen in der Höhe der Beiträge aufgrund von veränderten Einkommensverhältnissen oder Betreuungszeiten erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
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07. Januar 2021, 17:07 Uhr: Das Haupt- und Ordnungsamt der Stadt Calau teilt mit, dass aufgrund der aktuellen Lage die Anmeldungen für Schulanfänger nicht wie geplant durchgeführt werden können. Demnach werden Eltern, deren Kinder ab dem Schuljahr 2021/22 schulpflichtig sind, darum gebeten, die dafür notwendigen Anmeldeunterlagen per Post oder per Einwurf in den Schulbriefkasten abzugeben. Weitere Informationen und welche Unterlagen zur Anmeldung notwendig sind, finden Sie im folgenden PDF-Dokument: Elterninformation für die Schulanfänger des Schuljahres 2021/22
Dieses Dokument wird in Kürze zudem auch in den städtischen Kindertagesstätten ausgehängt.
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07. Januar 2021, 16:27 Uhr: Wegen eines positiven Corona-Testergebnisses in der Naturkita „Sonneblume“ im Ortsteil Werchow ist die Einrichtung bis auf weiteres geschlossen. Das Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz legt nun fest, ob und ggf. welche Kinder bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses getestet werden. Die Eltern der Kinder bzw. die betroffenen Angestellten werden direkt vom Gesundheitsamt zu entsprechenden Maßnahmen wie Quarantäne-Anordnungen informiert.
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06. Januar 2021, 10:06 Uhr: Aufgrund von Nachfragen teilt die Stadtverwaltung Calau mit, dass Anträge auf Notbetreuung in den Kindertagesstätten ausgefüllt direkt in der jeweils zuständigen Kita abzugeben sind. Hier finden Sie das Dokument zum Download: Antrag auf Notbetreuung ab 04.01.2021
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05. Januar 2021, 15:13 Uhr: Die Elternbeiträge und das Essensgeld in den Kindertagesstätten der Stadt Calau für Januar 2021 werden ausschließlich für Kinder erhoben, die eine Notbetreuung in den Einrichtungen in Anspruch nehmen.
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05. Januar 2021, 14:09 Uhr: Nach Absprache mit Schulleitung und Stadtverwaltung wird an dieser Stelle mitgeteilt, dass die Hort-Notbetreuung bis zum 08.01.2021 vollumfänglich in den Horteinrichtungen der Stadt Calau durchgeführt wird. Die Kinder sollten die von der Schule erteilten Lernaufgaben in den Hort mitbringen, diese können dort erledigt werden. Horteinrichtungen befinden sich in der Kita Calauer Spielträume (nur 1. Klasse) sowie direkt an der Schule (2. bis 6. Klasse). Ab dem 11.01.2021 findet die Notbetreuung während der Unterrichtszeiten im Carl-Anwandter-Haus der Grund- und Oberschule Calau statt. Betreut werden die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte der Schule. Welche Personengruppen eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können, ist in der aktuellen Allgemeinverfügung des Landkreises OSL vom 28.12.2020 nachzulesen. Nähere Informationen auch auf der Internetseite der Schule.
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22. Dezember 2020, 14:00 Uhr: Ausgangsbeschränkungen in OSL gelten wie folgt: Mit der Dritten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (3.SARS-CoV-2-EindV) vom 15.12.2020 hat das Land Brandenburg unter anderem eine umfassende ganztägige Ausgangsbeschränkung ab Mittwoch, 16.12.2020 in Kraft gesetzt. Die in der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 10.12.2020 geregelte nächtliche Ausgangsbeschränkung von 20 Uhr bis 5 Uhr des jeweiligen Folgetages, die ab Montag, 14.12.2020 galt, ist damit überholt und wird nicht mehr angewendet. Der Landkreis wird diese Regelung zeitnah förmlich aufheben.
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18. Dezember 2020, 11:43 Uhr: Das Standesamt der Stadt Calau ist am Dienstag, den 29. Dezember, von 8 bis 15 Uhr erreichbar. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvergabe möglich.
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17. Dezember 2020, 15:50 Uhr: Eltern, bei deren Kindern kein Anspruch auf eine Notbetreuung in den städtischen Einrichtungen besteht, können über ihren Arbeitgeber ein so genanntes Ausfallgeld beantragen. Unter der Adresse www.ifsg-online.de finden Sie weiterführende Informationen zu Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen sowie die dazu passenden Antragsformulare.
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16. Dezember 2020, 09:09 Uhr: Zum Schutz der Fahrgäste sowie seines Personals teilt die Verkehrsgesellschaft VGOSL mit, dass ab Donnerstag, 17. Dezember, die vorderen Bustüren für alle Fahrgäste geschlossen bleiben. Die Nutzung des ÖPNV ist jedoch auch weiterhin nur mit gültigem Fahrschein erlaubt. Ab Samstag, den 19. Dezember, wird im festen Linienverkehr, im RufBus-Verkehr sowie im Stadtverkehr Senftenberg der komplette Wochenendverkehr ersatzlos eingestellt. Ab Montag, dem 21. Dezember, werden weitere Fahrten im Regionalverkehr sowie im Stadtverkehr eingestellt. Eine Auflistung dieser Fahrten können Sie auch unter www.vgosl.de/Aktuelles entnehmen bzw. telefonisch unter 03573 6652-37 erfragen.
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15. Dezember 2020, 12:11 Uhr: Die Calauer Stadtbibliothek ist ab morgen für den Besucherverkehr geschlossen. Das teilt Bibliotheksleiterin Steffi Clemens mit. „Um unseren Nutzerinnen und Nutzern dennoch die Möglichkeit zu geben, sich für die Feiertage mit Lesestoff, Filmen oder Spielen einzudecken, bieten wir bis einschließlich 21. Dezember einen Abholservice an“, informiert Clemens. Demnach können vorab telefonische Bestellungen aufgegeben werden, die dann kontaktfrei an der Bibliothek abgeholt werden können. Den gleichen Service biete man auch in der ersten Januarwoche (4. bis 8. Januar) an. Die Bibliotheks-Chefin abschließend: „Wir hoffen, dass wir ab dem 11. Januar dann wieder regulär für den Besucherverkehr öffnen dürfen und wünschen allen Calauerinnen und Calauern besinnliche Weihnachten sowie alles Gute und vor allem Gesundheit für den anstehenden Jahreswechsel.“ Zu erreichen ist das Team der Stadtbibliothek unter Tel. (03541) 8728947.
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14. Dezember 2020, 15:37 Uhr: Nachdem die Stadtverwaltung Nachfragen von Eltern zur Öffnung der Kitas erreicht haben, ist hier nochmals klarzustellen, dass die Allgemeinverfügung des Landkreises OSL weiterhin Gültigkeit besitzt und deren Maßnahmen umgesetzt werden. Danach werden die Kitas im Landkreis ab dem 17. Dezember geschlossen. Für Kinder, deren Personensorgeberechtigte in den so genannten „kritischen Infrastrukturen“ arbeiten, wird eine Notbetreuung in der jeweiligen Kita aufrechterhalten. Dazu ist von den Eltern ein Antrag einzureichen, hier finden Sie das entsprechende Formular. Die hohen Inzidenzwerte im Landkreis OSL haben den Erlass der Allgemeinverfügung für den Landkreis notwendig gemacht. Die darin erlassenen Maßnahmen überschreiten in einigen Punkten (z.B. Kitaöffnung) das Ausmaß der zu erwartenden Regelungen aus der für den 15. Dezember angekündigten neuen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Die Maßnahmen des Landkreises sind mit dem Land Brandenburg abgestimmt.
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14. Dezember 2020, 14:09 Uhr: Aus gegebenem Anlass weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass Anträge auf Kita-Notbetreuung direkt in den jeweiligen Kitas abgegeben werden müssen. Allerdings kommt es vor, dass Eltern hierfür veraltete Antragsformulare nutzen, die allerdings nicht mehr gültig sind. Ein ordnungsgemäßer Antrag kann nur mit dem folgenden Dokument gestellt werden „Antragsformular für Kita Notbetreuung ab 17.12.“
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14. Dezember 2020, 07:32 Uhr: Auch die letzte Veranstaltung in diesem Jahr muss abgesagt werden. So teilte der Radsportverein Calau mit, dass der traditionelle Silvesterlauf in der Calauer Schweiz aufgrund der Corona-Lage ersatzlos gestrichen worden ist. 2020 wäre der Lauf bereits zum 48. Mal in Folge gestartet...
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11. Dezember 2020, 07:41 Uhr: Ab dem heutigen Tag (12:00 Uhr) gilt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz eine neue Allgemeinverfügung. Konkret regelt der Landkreis darin u.a. die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei weniger als 1,5 m Abstand; eine Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 20-5 Uhr ab 14.12., die Untersagung des Präsenzunterrichtes bis 08.01.2021 für alle Schülerinnen und Schüler (weiterführende und berufsbildende Schulen ab 14.12., Grund- und Förderschulen ab 17.12.), die Untersagung der Kindertagesbetreuung (ab 17.12., Notbetreuung bis Klassenstufe 6 findet statt), die Begrenzung der Personenzahl bei Hochzeiten und Bestattungen auf 10 Personen, ein Besuchsverbot in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, eine Ausweitung des Alkoholverbotes in der Öffentlichkeit (mit Klarstellungen zu Privat- und Betriebsgrundstücken), erlaubte Verkaufsstände auf Wochenmärkten sowie eine Klarstellung zur Untersagung von Weihnachtsmärkten und sonstigen Sondermärkten. Hier finden Sie Wortlaut der kompletten Allgemeinverfügung des Landkreises, wie sie im Amtsblatt bekannt gemacht wurde.
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10. Dezember 2020, 17:34 Uhr: Aufgrund eines positiven Corona-Testergebnisses in der Kita „Apfelblüte“ Saßleben ist die Einrichtung bis auf weiteres geschlossen. Das Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz legt nun fest, ob und ggf. welche Kinder bzw. Mitarbeiterinnen des Hauses getestet werden. Die Eltern der Kinder bzw. die betroffenen Mitarbeiterinnen werden direkt vom Gesundheitsamt zu entsprechenden Maßnahmen wie Quarantäne-Anordnungen informiert.
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10. Dezember 2020, 16:55 Uhr: Laut Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (gültig ab 11. Dezember, 12.00 Uhr) werden die Kitas in der Stadt Calau ab Donnerstag, 17. Dezember, geschlossen. Für Kinder, deren Personensorgeberechtigte in den so genannten "kritischen Infrastrukturbereichen" arbeiten, wird eine Notbetreuung in der jeweiligen Kindertagesstätte aufrecht erhalten. Dazu ist von den Eltern ein Antrag einzureichen, das entsprechende Formular hierfür ist ab 11. Dezember in den Kitas erhältlich. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis 08. Januar 2021.
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07. Dezember 2020, 11:55 Uhr: Weil die medizinische Versorgung des Klinikum Niederlausitz in Senftenberg aktuell akut gefährdet ist, werden aktuell Helferinnen und Helfer gesucht, die dem medizinischen Personal zur Seite stehen. Klinikums-Chef Tobias Vaasen wendet sich mit einem Aufruf an die Bevölkerung: "Die Gesundheitsversorgung von akut kranken Patienten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist gefährdet bis kritisch. Wir brauchen jetzt jede Unterstützung, die wir bekommen können. Wer helfen will, medizinische Vorerfahrungen oder Vorerfahrungen im Servicebereich hat, gesundheitlich dazu in der Lage ist und sich unter allen zur Verfügung stehenden Schutzmaßnahmen und unter Anleitung von qualifziertem Fachpersonal einen Einsatz in unserem Krankenhaus vorstellen kann, kann sich über ein Online-Formular und ab kommender Woche auch telefonisch bei uns melden. Danke bereits an dieser Stelle an alle, die uns und damit allen, die unsere Hilfe benötigen, zur Seite stehen.“ Hier geht es zum Online-Formular - Unterstützung für das Klinikum Niederlausitz
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03. Dezember 2020, 16:20 Uhr: Aufgrund seiner hohen 7-Tages-Inzidenz erlässt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz per Allgemeinverfügung weitere Schutzmaßnahmen, um eine zeitnahe und deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Die Regelungen umfassen Maßnahmen im Schulbetrieb, im Bereich Besuchsrecht in Pflegeheimen, Bestattungen sowie ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Die Allgemeinverfügung wird am Freitag, 4. Dezember 2020, im Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz veröffentlicht und tritt zu Montag, dem 7. Dezember 2020 bis zum 20. Dezember 2020 in Kraft. Die Allgemeinverfügung im Wortlaut inklusive der Begründung kann online unter www.osl-online.de eingesehen werden.
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30. November 2020, 14:55 Uhr: Die Stadtverwaltung Calau appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sich vor dem Hintergrund der weiter ansteigenden Corona-Fallzahlen im Landkreis an die Vorgaben der Eindämmungsverordnung zu halten. Dementsprechend sollen ab dem morgigen Dienstag mehrere A3-Plakate in der Innenstadt darauf hinwirken, dass die Menschen auch im öffentlichen Raum eine Maske tragen. „Der Tag wurde bewusst gewählt, da am ersten Dienstag im Monat der traditionelle Großmarkt in Calau stattfindet. Bei dem werden stets viele Gäste erwartet, was das Einhalten von Abstandsregeln erschwert. Insofern bitten wir darum, auch mit Hilfe der Plakate, möglichst im öffentlichen Raum eine Mund/Nasenabdeckung zu tragen“, erklärt Bürgermeister Werner Suchner. Hintergrund der Maßnahme ist die am Freitag durch die Landesregierung beschlossene Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Darin heißt es: „Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird ausgeweitet: Grundsätzlich ist nun in allen öffentlich zugänglichen Räumen und Orten mit Publikumsverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Also zum Beispiel in Banken, Postfilialen, Behörden, Krankenhäusern. Das gilt auch an Orten unter freiem Himmel, wo sich viele Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, zum Beispiel auf Wochenmärkten und in Fußgängerzonen.“
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26. November 2020, 08:15 Uhr: Aufgrund von Meldungen aus Verkaufseinrichtungen in Großräschen warnt der der Landkreis Oberspreewald-Lausitz aktuell von Personen, die sich fälschlicherweise als vermeintliche Kontrolleure ausgeben und Geld verlangen. Dazu heißt es: „Die Kontrollen durch die Kreisverwaltung finden stets in Zweierteams statt, bestehend aus je einem Mitarbeiter der Kreisverwaltung und des Ordnungsamtes der Kommune. Die Kontrolleure sind anhand ihrer Dienstkleidung äußerlich als Vertreter der Verwaltung erkennbar (Jacke mit Aufschrift „Ordnungsamt“ bzw. gelbe Weste mit Aufschrift „Landkreis Oberspreewald-Lausitz“).“ Haben Bürgerinnen und Bürger konkrete Zweifel, sollten sie sich nicht scheuen und sofort die Polizei benachrichtigen.
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24. November 2020, 15:26 Uhr: Aufgrund einiger auftretender Fragen von Eltern von Kita-Kindern, die sich in amtlich verordneter Quarantäne befinden, teilt die Stadtverwaltung folgende einheitliche Verfahrensweise mit: Sobald sich ein Elternteil in angeordneter Quarantäne befindet, werden die Kinder nicht durch die jeweilige Kita/Hort betreut. Das gilt für den gesamten Zeitraum der verhängten Quarantäne. Dies dient der Aufrechterhaltung der Kinderbetreuung in der jeweiligen Einrichtung sowie zum Schutz der anderen Kinder und des Personals.
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19. November 2020, 14:44 Uhr: Die Kreisverwaltung reagiert auf das verstärkte Anrufaufkommen an der zentralen Corona-Hotline und passt diese nun an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ab dem 21. November unter der bekannten Tel. 0800 / 870 1100 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Freitag von 08 bis 16 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 09 bis 13 Uhr. Aufgrund des hohen Anfrageaufkommens kann es derzeit zu Wartezeiten oder vorübergehender Nichterreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt kommen. Anrufende werden gebeten, es in diesen Fällen später erneut zu probieren oder eine E-Mail zu senden ( ). Anfragen werden möglichst zeitnah bearbeitet.
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19. November 2020, 08:05 Uhr: Die am 19. November im Gebäude „Am Gericht 13“ stattfindende Bürgersprechstunde der CDU Calau entfällt wegen der CORONA-Einschränkungen. Die Abgeordneten stehen aber interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern in der Zeit von 17 bis 19 Uhr unter Tel. 035435 / 4084 zu einem Gespräch zur Verfügung.
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16. November 2020, 11:41 Uhr: Die am 18. November von 17 bis 19 Uhr stattfindende Bürgersprechstunde von Bündnis90 / Die Grünen wird diesmal telefonisch erfolgen. Interessierte Einwohnerinnen und Einwohnern nutzen hierfür bitte die Tel.Nr. 03541 / 872643.
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13. November 2020, 11:13 Uhr: Die Stadt Calau erreichte in den letzten Wochen immer wieder die Anfrage, wie hoch die aktuellen Corona-Zahlen in der Stadt sind. Der Landkreis OSL, der für die Erfassung der Fallzahlen zuständig ist, teilt dazu folgendes mit: "Die Kreisverwaltung hat sich aus verschiedensten Gründen dafür entschieden, keine Details zu den Wohnorten zu veröffentlichen. Dieses Vorgehen wird auch von einigen anderen Landkreisen so praktiziert und nicht zuletzt auch seitens der Infizierten begrüßt. Eine gemeindegrenzenscharfe Bekanntgabe der aktuellen Fallzahlen würde für die Bürgerinnen und Bürger keinen Mehrwert ergeben und ggf. sogar ein falsches Sicherheitsgefühl fördern, insofern im eigenen Wohnort aktuell keine nachgewiesenen Fälle bekannt sind.“ Generell sei es demnach so, dass sich mittlerweile die Corona-Fälle über den ganzen Landkreis erstrecken, es also keine „Hotspots“ gibt. Die derzeitigen Maßnahmen aus der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg gelten für alle Bürger im Landkreis OSL, unabhängig vom Wohnort.
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12. November 2020, 13:03 Uhr: Wie so viele Veranstalter bangt auch der Calauer Radsportverein im Corona-Herbst um eine Veranstaltung. Konkret geht es um den traditionellen Silvesterlauf am letzten Tag des Jahres. „Aufgrund der aktuellen Einschränkungen muss damit gerechnet werden, dass die diesjährige Massensportveranstaltung dem Virus zum Opfer fällt oder zumindest nur im eingeschränkten Rahmen stattfinden kann“, informiert Gerhard Zeschnick vom Verein. Je nach Entwicklung der Lage wird der Verein auf www.calau.de informieren, ob und in welchem Format die Veranstaltung durchgeführt werden kann. Der Startschuss in diesem Jahr soll um 10.00 Uhr am Goldborn in Werchow erfolgen. Es wäre die 48. Auflage der traditionsreichen Veranstaltung, die übrigens noch nie abgesagt werden musste…
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06. November 2020, 11:56 Uhr: Ab Beginn der kommenden Woche werden auch in Calau Kontrollen zur Einhaltung der geltenden SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg durchgeführt. Diese Kontrollen führen Mitarbeiter des Landkreises OSL durch, die dabei von Mitarbeitern der Stadt Calau unterstützt werden. Grund für diese Maßnahme sind die weiterhin steigenden Zahlen im Landkreis. Schwerpunktmäßig sollen Überprüfungen im Einzelhandel durchgeführt werden aber auch in anderen Bereichen soll kontrolliert werden, ob sich die Bürgerinnen und Bürger an die geltenden Vorgaben halten. An dieser Stelle daher noch einmal der wichtige Hinweis, neben der Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) zusätzlich Innenräume regelmäßig zu lüften und die Corona-Warn-App zu nutzen. Siehe folgende Grafik, die gern auch in den Sozialen Medien geteilt werden darf:
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06. November 2020, 09:15 Uhr: In der heute offiziell erscheinenden Ausgabe der Calauer Stadtnachrichten sind auf der Titelseite noch Veranstaltungen aufgelistet, die aufgrund der Corona-Ausbreitung mittlerweile abgesagt werden mussten. Das betrifft den Auftakt der "5. Jahreszeit" durch den Calauer Carneval Verein am 11.11. um 11:11 Uhr am Calauer Rathaus. Zudem sagte mittlerweile auch der Heimatverein Calau e.V. seine Exkursion nach Gosda (28.11.) ab. Auch das am 29.11. geplante Adventsbacken auf Schloß Groß Mehßow kann laut Veranstalter nicht stattfinden. Wir bitten um Verständnis, da zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses die Absage der genannten Veranstaltungen noch nicht bekannt war.
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04. November 2020, 08:08 Uhr: Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist das Geschäftshaus der Wohn- und Baugesellschaft Calau (WBC) ab sofort für Besucher geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jedoch weiterhin telefonisch und per E-Mail zu folgenden Geschäftszeiten erreichbar: Montag & Mittwoch von 09.00 bis 15.00 Uhr, Dienstag & Donnerstag von 09.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr. Allgemeine Anfragen sind an die Zentrale zu richten, Tel. 03541 / 8958-0, Reparaturen können unter Tel. 03541 / 8958-16 oder -17 angemeldet werden. Mietanfragen werden unter 03541 / 8958-18 beantwortet. Außerhalb der Geschäftszeiten in dringenden Havariefällen ist die WBC unter 0171 / 6409234 erreichbar.
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02. November 2020, 15:34 Uhr: Ab heute gilt im gesamten Bundesland Brandenburg eine neue Corona-Verordnung. Mit den Einschränkungen, die u.a. die Gastronomie- und Hotellerie-Branche betreffen, soll es gelingen, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Gleichzeitig bleiben Schulen, Kitas und der Einzelhandel geöffnet. Eine Übersicht aller nun gültigen Regeln finden Sie auf der Internetseite des Koordinierungszentrums Krisenmanagement in Brandenburg. Gleichzeitig teilte der Landkreis OSL mit, dass ab dem heutigen Tag alle Fachämter der Kreisverwerwaltung bis auf weiteres für Besucher geschlossen ist. Eine Erreichbarkeit per Telefon und E-Mail ist gegeben, die Übersicht finden Sie HIER
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30. Oktober 2020, 11:48 Uhr: Angesicht der steigenden Infektionszahlen rät die Stadtverwaltung Calau den Bürgerinnen und Bürgern dazu, möglichst auf Halloweenumzüge und private Feiern zu verzichten. Sie beruft sich bei diesem Hinweis auf eine Empfehlung des Gesundheitsministeriums des Landes Brandenburg. Dazu erklärte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Mit diesem Brauch können Infektionen schnell weiterverbreitet werden.“ Vor dem Hintergrund, dass auch der Landkreis OSL in dieser Woche die 7-Tage-Inzidenz von 50 pro 100.000 Einwohner deutlich überschritten hat, gelte es auf alle unnötigen Kontakte zu verzichten. Halloween wird alljährlich am 31. Oktober gefeiert und erfreut sich auch in unserer Region immer größerer Beliebtheit.
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30. Oktober 2020, 09:20 Uhr: Zu den von der Bundeskanzlerin und den Länderchefs am Mittwoch beschlossenen und ab Montag geltenden Einschränkungen im Tourismus sowie im Gastronomiegewerbe äußert sich auch Annette Ernst, Geschäftsführerin vom Tourismusverband Spreewald, welchem auch die Stadt Calau angehört. Sie bezeichnete die Maßnahmen als einen „Schlag gegen die Unternehmen, die sich in den letzten Monaten an die Regeln gehalten haben und in teure Hygienekonzepte und Umbauten investiert haben.“ Dennoch müsse und werde man sich an die Regeln halten, denn: „Die Gesundheit unserer Gäste und natürlich auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den touristischen Betrieben steht auch für uns als Verband an erster Stelle." Für die Reiseregion Spreewald rechne man nun mit weiteren starken Einbußen: „Wir hoffen nun, dass das wichtige Advents- und Weihnachtsgeschäft ab Dezember wieder möglich ist. Die in Aussicht gestellten Milliardenhilfen an alle von der Schließung direkt und indirekt betroffen Unternehmen, müssen nun schnell geregelt und unbürokratisch ausgezahlt werden.“
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29. Oktober 2020, 15:46 Uhr: Vor dem Hintergrund der im Landkreis OSL steigenden Corona-Zahlen, den gestern zwischen Kanzlerin und Länderchefs vereinbarten Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus sowie der Tatsache, dass die 7-Tage-Inzidenz im Kreis über dem kritischen Wert von 50 liegt, hat der Corona-Krisenstab der Stadt Calau folgende Maßnahmen für die Stadt beschlossen:
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Die Sporthallen sind ab Freitag, 30. Oktober, für den Vereinssport geschlossen.
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Im Calauer Rathaus sind die regulären Sprechzeiten ab Freitag, 30. Oktober, ausgesetzt. Selbstverständlich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung weiter erreichbar. Persönliche Vorsprachen sind ab sofort nur noch unter vorheriger Terminabsprache mit dem jeweils zuständigen Mitarbeiter (E-Mail oder Telefon) möglich. Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner.
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Für die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Kemmen“ nutzen Sie bitte die Möglichkeit, die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Calau im Bereich "Bebauungspläne" einzusehen. Sollte dies für Sie nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Einsichtnahme der Unterlagen im Bauamt der Stadt Calau unter folgender Tel. - Nr.: 03541 / 891-475.
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Die Begegnungszentren in den Ortsteilen der Stadt Calau sind ab sofort geschlossen und werden nicht mehr für Veranstaltungen etc. zur Verfügung gestellt.
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Die Wochenmärkte am Dienstag und Donnerstag sowie die Großmärkte am 03. November und 01. Dezember finden weiterhin wie gewohnt statt. Die Händlerinnen und Händler erhalten die Anweisung des Marktleiters, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Gleiches gilt als Empfehlung für alle Besucherinnen und Besucher.
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28. Oktober 2020, 11:55 Uhr: Aufgrund der verschärften Corona-Lage sieht sich der Heimatverein Calau e.V. gezwungen, zwei geplante Veranstaltungen abzusagen. Betroffen ist neben dem Adventsbasteln auch die Öffnung der Museen am 5. Dezember. An diesem Tag wäre auch ein weihnachtlicher Adventszauber in der Stadt geplant gewesen, den die Stadtverwaltung bereits gestern abgesagt hat (s. Tickermeldung von gestern).
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27. Oktober 2020, 17:36 Uhr: Der Calauer Weihnachtsmarkt fällt in diesem Jahr aus. Auch auf ein vorweihnachtliches Alternativangebot wird verzichtet. Das teilte der Corona-Krisenstab der Stadtverwaltung am Dienstag mit. Zu diesem Schritt sah man sich angesichts der steigenden Fallzahlen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gezwungen. „Schweren Herzens müssen wir erkennen, dass wir den Infektionsschutz nicht gewährleisten können. Auch mit einer kleinteiligen Veranstaltung, wie wir sie gern durchgeführt hätten, wäre das nicht möglich“, informiert der Calauer Bürgermeister Werner Suchner. Umso erfreuter zeigte sich das Stadtoberhaupt, dass die Händler der Interessengemeinschaft (IG) „In Calau clever kaufen“ angekündigt haben, mit der Schaufensteraktion „Begehbarer Adventskalender“ an 24 Tagen vor dem Fest für vorweihnachtliche Überraschungen in der Stadt zu sorgen. Auch mit dem Aufstellen des Weihnachtsbaumes auf dem Marktplatz sowie weihnachtlicher Dekoration und Beleuchtung in der Innenstadt wolle man seitens der Stadtverwaltung ein wenig Besinnlichkeit in diesem so besonderen Jahr schaffen.
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27. Oktober 2020, 11:15 Uhr: Die für den 7. und 8. November geplante 65. Kreisrassegeflügel- und Kreisrassekaninchenschau in Calau ist abgesagt. Das teilt der Kleintierzüchterverein Calau e.V. mit.
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23. Oktober 2020, 11:38 Uhr: Die Stadtverwaltung Calau weist aktuell auf ein Angebot für Unternehmer der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hin. Denn viele Branchen befinden sich nach wie vor in einer coronabedingten Ausnahmesituation. Insbesondere jetzt im Herbst ist dies der Fall, da mit steigenden Infektionszahlen auch die Unsicherheit wieder steigt. Um Betriebe zu unterstützen, stellt der Bund deshalb aktuell ein weiteres Paket an Hilfsangeboten zur Verfügung. Die ILB bietet zu allen Förderprogrammen, auch zur Überbrückungshilfe II, Hilfe und Unterstützung an. Informieren Sie sich auf www.ilb.de oder zur Überbrückungshilfe II auch über die Hotline des Bundes: 030 52685087.
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23. Oktober 2020, 09:57 Uhr: Aufgrund der steigenden Infektionszahlen teilt die Stadtverwaltung Calau mit, dass ab sofort und bis auf weiteres die Seniorenbegegnungsstätte in der Straße der Jugend 24 geschlossen ist. „Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme. Sie ist allerdings vor dem Hintergrund des besonderen Schutzes der Risikogruppen unumgänglich“, teilt Beate Matzke, Leiterin des Haupt- und Ordnungsamtes mit. Betroffen von dieser Maßnahme sind auch die immer donnerstags stattfindenden Kaffeenachmittage der Einrichtung.
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22. Oktober 2020, 15:30 Uhr: Die für den kommenden Mittwoch in der Stadthalle geplante Kinder- und Jugendkonferenz der Stadt Calau ist aufgrund der aktuellen Entwicklung abgesagt. Das wurde nach gemeinsamer Rücksprache mit der Freien Jugendhilfe Niederlausitz e.V. so vereinbart. Im kommenden Jahr soll die Veranstaltung neu angesetzt werden.
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22. Oktober 2020, 14:52 Uhr: Aufgrund der aktuellen Lage hat sich heute Nachmittag erstmals nach längerer Pause wieder der Corona-Krisenstab der Stadtverwaltung getroffen. Gemeinsames Ziel ist es, auch bei einer sich weiter verschärfenden Situation eine möglichst leistungsfähige Verwaltung für alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang weisen wir gerne nochmals darauf hin, sich an die geltenden "AHA"-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) zu halten. Wir danken für Ihr Verständnis und werden Sie hier stets über alle Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Und bitte: Bleiben Sie gesund!
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20. Oktober 2020, 17:35 Uhr: Heute hat die Landesregierung eine neue Corona-Verordnung verabschiedet, die ab dem 21. Oktober gültig ist. Sie sieht stufenweise Regeln vor, die sich am jeweiligen lokalen Infektionsgeschehen orientieren. Folgende Grafik klärt dazu auf:
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