Informationen zum Auslaufen des Elternbeitragsentlastungspaketes
Sehr geehrte Eltern,
zum 31. Dezember 2024 endet das Elternbeitragsentlastungspaket des Landes Brandenburg, welches in den letzten zwei Jahren vielen Familien finanzielle Unterstützung gewährt hat. Diese Maßnahme wurde eingeführt, um Eltern in der aktuell herausfordernden Zeit durch Entlastungen bei den Kosten für die Kinderbetreuung zu unterstützen – insbesondere angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten, wie zum Beispiel durch die Energiepreise infolge der internationalen Krisensituation.
Seit dem 1. Januar 2023 profitierten Eltern mit einem jährlichen Haushaltsnettoeinkommen von bis zu 35.000 Euro von einer vollständigen Befreiung der Kita-Beiträge. Für Eltern mit mittleren Einkommen von 35.000 Euro bis zu 55.000 Euro wurden die Beiträge je nach Betreuungsumfang gedeckelt. Ab dem 1. Januar 2025 gilt diese Regelung jedoch nicht mehr, und es werden wieder die regulären Elternbeiträge für Krippen und Horte gemäß der Kostenbeitragssatzung der Stadt Calau in der geltenden Fassung fällig.
Weiterhin beitragsfrei bleiben Eltern, die folgende Unterstützungsleistungen erhalten:
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch)
Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch)
Leistungen gemäß §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes
Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
Wohngeld gemäß dem Wohngeldgesetz
Auch Familien mit einem Nettoeinkommen bis zu 20.000 Euro im Jahr bleiben dauerhaft von den Elternbeiträgen befreit. Für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht eingeschult wurden (Kindergarten), darf gemäß § 17 a Kita-Gesetz ebenfalls kein Elternbeitrag erhoben werden.
Falls Sie Fragen zur Anpassung der Beiträge oder zu anderen finanziellen Hilfen haben, können Sie sich jederzeit an die Stadt Calau, Sachgebiet Sozial- und Schulverwaltung, oder das zuständige Jugendamt wenden.
Matzke
Leiterin Haupt- und Ordnungsamt
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