Aktuelle Verkehrssituation
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Aktuelle Meldung:
(Stand: 05.08.2013)
Das Haupt- und Ordnungsamt der Stadt Calau informiert:
Information zu Verkehrseinschränkungen in Saßleben
Durch das Straßenverkehrsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz sind informiert worden, dass es im Ortsteil Saßleben wegen einer Trinkwasserleitungserneuerung des WAC kurzfristig zu Verkehrseinschränkungen kommen wird.
Konkret wird zwischen 06. August und 16. August 2013 eine halbseitige Sperrung direkt an der Einmündung Altnauer Weg zur Landestraße 54 (Verbindung Calau – Vetschau) notwendig.
Vom Altnauer Weg kommend ist das Einbiegen auf die Landesstraße möglich. Wegen der Rückstaugefahr auf der Landesstraße ist jedoch in Gegenrichtung das Einbiegen von der Landesstraße in den Altnauer Weg untersagt.
Lediglich Rettungsfahrzeugen und dem Buslinienverkehr des ÖPNV ist die Einfahrt gestattet.
Nach Rückbau der halbseitigen Sperrung werden noch Restarbeiten im Bankettbereich durchgeführt, wobei die die Befahrbarkeit in/aus allen Richtungen aber wieder hergestellt
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Im Zusammenhang mit der Durchführung des Calauer Stadtfestes 2013 wird es zu folgenden Verkehrseinschränkungen kommen.
Ab Dienstag, 13.08.2013, 6.00 Uhr Sperrung Marktplatz (Aufbau Festzelt)
Ab Mittwoch, 14.08.2013, 17.00 Uhr Sperrung Cottbuser Straße, verkehrsberuhigter Bereich für Durchgangsverkehr (Aufbau Stände, Riesenrad, kleinere Fahrgeschäfte), Befahrung für Lieferverkehr bleibt möglich
Ab Freitag, 16.08.2013, 17.00 Uhr Sperrung Kirchstraße, Marktplatz, Töpferstraße (in Höhe Marktplatz), Cottbuser Straße
Umzug am Freitag, 16.08.2013, ca. 20.00 Uhr Start:
Grundschule-Lindenstraße-Baderring-Ringstraße-Färberstraße-Schloßstraße-Kirc
hstraße-Töpferstraße-Marktplatz,
Alle betroffenen Anwohner, Verkehrsteilnehmer und Gewerbetreibende werden um Verständnis für die entstehenden Einschränkungen gebeten.
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Aufgrund von Fahrbahndeckenerneuerungsarbeiten ist der Radwanderweg von Säritz (nach Abzweig vom Weg Mallenchen – Säritz)nach Klein Mehßow (bis kurz vor Autobahnüberfahrt) in der Zeit vom 22.07. – 02.08.2013 voll gesperrt.
Anliegerverkehr ist dennoch in Absprache mit der Bauleitung möglich.
Die Befahrbarkeit mit Rettungsfahrzeugen wird dementsprechend erst recht gewährleistet.
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Im Zusammenhang mit der Fertigstellung Cottbuser Straße 1. und 2. Bauabschnitt werden durch die Straßenverkehrsbehörde im Benehmen mit der Stadt Calau folgenden (neuen) verkehrsrechtlichen Regelungen angeordnet:
1. Bauabschnitt - Cottbuser Straße oberer Bereich (zwischen Einmündung Töpferstraße und Kreuzung Banderring/Ringstraße):
Dieser Bereich wird dem Konzept als „gemeinsam genutzter Raum“ folgend als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert. Das bedeutet im Wesentlichen:
- Fahrzeuge dürfen nur Schrittgeschwindigkeit fahren, alle Fahrzeugführer sind hier zu einer höchst vorsichtig-defensiven Fahrweise angehalten
- Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen
- Fußgänger wie Fahrzeuge dürfen sich weder unnötig behindern noch gefährden, allen(!) Verkehrsteilnehmern wird ein Optimum an gegenseitiger Rücksichtnahme abverlangt
- Das Parken, mit Ausnahme zum Be- und Entladen / Ein- und Aussteigen, außerhalb gekennzeichneter Flächen ist unzulässig (gekennzeichnete Flächen siehe Foto)
Von montags bis freitags, jeweils 8.00 – 17.00 Uhr ist die Parkdauer wie bisher auch auf maximal 2 Stunden begrenzt. Dementsprechend ist in dieser Zeit stets eine auf die Ankunftszeit eingestellte Parkscheibe auszulegen.
2. Bauabschnitt - Cottbuser Straße unterer Bereich (zwischen Kreuzung Ringstraße/Baderring bis einschließlich Kreuzung Poststraße):
- Auch für diesen Abschnitt wird mittels einer entsprechenden Zonenbeschilderung die Parkzeit von montags – freitags, jeweils 8.00 -17.00 Uhr auf maximal 2 Stunden begrenzt.
- Die ausgeschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung beträgt hier 30km/h.
3. Gartenstraße / Ringstraße / Am Schlagbaum / Färberstraße:
U.a. zum Zwecke der allgemeinen Verkehrsberuhigung in Wohngebieten und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Innenstadtbereich wird dieser gesamte Bereich zeitgleich zur Verkehrsfreigabe der Cottbuser Straße ebenfalls in eine Tempo-30-Zone integriert.
Alle Verkehrsteilnehmer werden um Kenntnisnahme, Verständnis und unbedingte Beachtung der neuen Verkehrsregelungen gebeten.
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Seit Samstag, dem 20. Juli 2012 ist die Cottbuser Straße oberer Teil nach Ihrer weitgehenden baulichen Fertigstellung feierlich übergeben worden.
Im Zusammenhang mit der offiziellen – noch eingeschränkten - Verkehrsfreigabe wird auf folgende zu beachtenden Regelungen hingewiesen.
Bis zur endgültigen Fertigstellung der gesamten Cottbuser Straße ist der jetzt frei gegebene obere Teil nur als Sackgasse und von Fahrzeugen bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht befahrbar.
Die bauliche Ausgestaltung lässt dem Konzept als gemeinsam genutzter Verkehrsraum folgend keine klassische Fahrbahn oder Fußgängerwege erkennen.
Es gibt in diesem Sinne keine Flächen, die ausschließlich einer bestimmten Verkehrsart allein vorbehalten ist. Alle Verkehrsteilnehmer können sich nahezu im gesamten Straßenraum bewegen und sind dabei untereinander weitgehend gleichberechtigt.
Für die Cottbuser Straße gilt derzeit wie im gesamten Innenstadtkern eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h.
Darüber hinaus sind alle Verkehrsteilnehmer unter Berücksichtigung v.g. baulicher Ausgestaltung gemäß der §§ 1- 3 StVO zu einer äußerst aufmerksamen, defensiven, höchst rücksichtsvollen Fahrweise angehalten. Die örtlichen Gegebenheiten verpflichten über die generelle Begrenzung auf 30km/h hinaus situationsgerecht zu einer noch weiter reduzierten Fahrgeschwindigkeit. Erforderlichenfalls ist sogar anzuhalten!
Zum Parken sollen die durch Großsteingranitpflaster und flankierende Baumanpflanzungen gekennzeichneten Flächen (siehe Foto) genutzt werden. Es gilt wie in der gesamten Innenstadt montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr eine Parkzeitbeschränkung von 2 Stunden (Auslegen der Parkscheibe NICHT vergessen!).
+++++++++ das Straßenverkehrsamt informiert +++++++++
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Im Zusammenhang mit dem diesjährigen Stadtfest Calau (17. – 19. August 2012) kommt es zu folgenden Verkehrseinschränkungen:
1. Sperrung des Marktplatzes ab Dienstag, den 14. August 2012, 7 Uhr
2. Sperrung des Marktplatzes einschließlich der anliegenden Töpferstraße und Cottbuser Straße in Höhe Marktplatz ab Freitag den 17. August 2012, 7 Uhr (Befahrung der Innenstadt ist über Töpferstraße unterer Teil/Kirchstraße-Am Platz des Friedens + Ausfahrt über Schloßstraße/Färberstraße möglich)
3. Sperrung des Marktplatzes, Am Platz des Friedens, Cottbuser Straße, Töpferstraße (in Höhe Markt) ab Samstag, den 18. August, 7 Uhr bis zum Veranstaltungsende Sonntag, den 19. August, 24 Uhr
(Befahrung der Innenstadt ist in dieser Zeit nur noch über die Kirchstraße + Ausfahrt über Töpferstraße unterer Teil möglich)
Alle Verkehrsteilnehmer werden im Interesse eines reibungslosen und sicheren Verlaufes des Stadtfestes um Beachtung und Verständnis gebeten.
Baumaßnahme der Deutschen Bahn
Aufgrund einer Baumaßnahme der Deutschen Bahn wird es von Samstag, den 23.06. bis Montag, den 25.06.2012 ganztägig am Bahnübergang Calau, Karl-Marx-Straße (Landesstraße 52) zu Verkehrseinschränkungen kommen.
Bei anstehenden Arbeiten im beschrankten Gleisbereich wird der Bahnübergang mehrfach für bis zu 15 Minuten gesperrt sein.
Zwischen den einzelnen Sperrungen ist die Überfahrung des Bahnüberganges möglich.
Ausbau der Cottbuser Straße
Am 13. April 2012 begann zusätzlich zum bereits laufenden Ausbau Cottbuser Straße, oberer Teil, der 2. Bauabschnitt im unteren Straßenbereich.
Aufgrund dessen ist die Cottbuser Straße ab Einmündung Töpferstraße bis einschließlich Kreuzung Poststraße für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Die Bauarbeiten der 2. Bauphase sollen bis Ende August 2012 abgeschlossen werden. Ab diesem Zeitpunkt soll die Cottbuser Straße wieder voll befahrbar sein.
Bereits für Ende Juni 2012 ist die Verkehrsfreigabe der Cottbuser Straße oberer Teil (von Einmündung Töpferstraße bis Kreuzung Baderring/Ringstraße) geplant.
Dieser Bereich wird dann bis zur Gesamtfertigstellung Cottbuser Straße (s.o.) als Sackgasse befahrbar sein.
Alle Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung und um Verständnis gebeten.
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Ansonsten: Fahrt frei !
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