Navigation überspringen
 
Witzerundweg, Foto: Stadt Calau
Blick von der Stadtkirche, Foto: Matthias Nerenz
Wallgarten mit Dunkelsburg, Foto: Stadt Calau / Jan Hornhauer
Blick in die Cottbuser Straße, Foto: Stadt Calau
Marktplatz, Foto: Stadt Calau
Gutskapelle Reuden, Foto: Stadt Calau / Jan Hornhauer
     +++   18.08.2022 Chorkonzert mit COLLEGIUM PEDALE CANTORUM  +++     
     +++   19.08.2022 bis 21.08.2022 Calauer Stadtfest  +++     
     +++   20.08.2022 Kirchturmführung zum Stadtfest  +++     
     +++   20.08.2022 Finissage im Info-Punkt mit Gabriele Goin  +++     
     +++   20.08.2022 Flugshow auf dem Adler- und Jagdfalkenhof Werchow  +++     
  • Verwaltung
    •  
    • Willkommen
      •  
      • Bürgermeister
      • Grußwort
      •  
    • Wappen
    • Organigramm
    • Mitarbeiter
    • Sprechzeiten
    • Service
      •  
      • Amtsblatt
      • Auftragsvergabe
      • Ausschreibungen
      • Bekanntmachungen
      • Dienstleistungen
      • Formulare
      • Fundbüro
      • Heiraten in Calau
      • Hilfsdienste
      • Satzungen
      •  
    • Stadtentwicklung
      •  
      • Aktuelle Bauprojekte
      • Bebauungspläne
      • ELER-Projekte
      • FFH-Managementplanung
      • INSEK 2016, Stadt Calau
      • Lärmaktionsplan
      • Ortsbildkonzeption
      • REK-Konzept
      •  
    • Ausschreibungen
      •  
      • Auftragsvergabe
      •  
    • Stellenangebote
    • Partnerstädte
      •  
      • Partnerstadt Viersen
      •  
    •  
  • Politik
    •  
    • Ratsinformationsdienst
    • Fraktionen
    • Ortsbeiräte
    • Seniorenbeirat
    • Sportbeirat
    • Beauftragte der Stadt
    • Wahlen
      •  
      • Bundestagswahl 2021
      • Landtagswahlen 2019
      • Kommunalwahlen 2019
      • Europawahlen 2019
      • Landratswahl 2018
      • Bürgermeisterwahl 2017
      • Bundestagswahl 2017
      •  
    • Volksbegehren
    • Calau ist bunt
    •  
  • Bürger
    •  
    • Nachrichten
    • Unsere Stadt
    • Ortsteile
    • Leben
      •  
      • Wohnen in Calau
      • Schulen
      • Kitas/Hort
      • Bibliothek
      • Freibad
      • Spielplätze
      • Jugend- und Freizeit
      • Vereine
      • Veranstaltungen
      • Feuerwehren
      • Waldbrandwarnstufe
      • Kirchen und Gemeinden
      •  
    • Ausstellungen
    • Bildergalerien
    • Oberförsterei Calau
      •  
      • Calauer Stadtwald
      •  
    • Die Calauer Baby-Aktion
    • Kooperationspartner
    • Calau hilft der Ukraine
    •  
  • Tourismus
    •  
    • Calauer Infopunkt
    • Calauer Witzerundweg
    • Stadtführungen
    • Calauer Museen
    • Rad- und Wanderwege
    • Gastronomie
    • Ferienwohnungen
    • Sehenswertes
    • Spreewald-Region
    • Fahrpläne
    • Kleine Calauer Chronik
      •  
      • ... aus der Geschichte
      • Historische Ansichten
      • Söhne unserer Stadt
      • Geschichte der Kalauer
      • Kalauer des Monats
      •  
    •  
  • Wirtschaft
    •  
    • Der Wirtschaftsstandort
    • Gewerbegebiete
    • Unternehmen
    • Händlergemeinschaft
    • Fachkräftesicherung
    • Strukturwandel
    •  
 
 
 
Schriftgröße:
 
KONTAKT
 

Stadt Calau
Platz des Friedens 10
03205 Calau

 

Sprechzeiten
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr

Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr

 

Telefon:
Telefax:
E-Mail:

 (03541) 89 1 - 0
 (03541) 891-153

 

Aktionslogo "Calau hilft der Ukraine"

 

Maerker

 
 
STADTPLAN
 
 
AKTUELLES
 

Nächste Veranstaltungen:

Chorkonzert mit COLLEGIUM PEDALE CANTORUM

18.08.2022 - 19:30 Uhr

Evangl. Stadtkirche Calau
 
Calauer Stadtfest

19.08.2022

Marktplatz & Calauer Innenstadt
 
Kirchturmführung zum Stadtfest

20.08.2022

Evangl. Stadtkirche Calau
 
[ mehr ]
 
 
WETTER
 
           
WetterOnlineDas Wetter für
Calau
Mehr auf wetteronline.de

 

 

 
 
Share-Buttons überspringen
print
Druckansicht öffnen
contact_phone
035418910
contact_mail
Folgen Sie uns!
Als Favorit hinzufügen   Link verschicken   Druckansicht öffnen
 

Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz
Tierausstellungen

Beschreibung

 

Tierausstellungen unterliegen grundsätzlich den Bestimmungen des Tierseuchenrechts. Tiermärkte und Veranstaltungen mit Tieren (beispielsweise Reitsport) sind ebenso zu beurteilen.

Es sollte unterschieden werden zwischen

 

1.     Viehausstellungen

„Vieh“ sind gem. § 1 des Tierseuchengesetzes Pferde und andere Equiden, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Gehegewild und Kameliden, aber auch Hasen, Kaninchen und Geflügel (Enten, Fasane, Gänse, Hühner, Laufvögel , Perlhühner, Rebhühner, Truthühner und Wachteln) sowie Tauben.

 

2.     Ausstellungen weiterer Vögel (Ziervögel, Psittaciden)

 

3.     Ausstellungen von Hunden oder Katzen

 

Zu 1.:

Alle Viehausstellungen sind nach der Viehverkehrsverordnung mindestens 4 Wochen vorher schriftlich dem VLÜA anzuzeigen und werden registriert. Das VLÜA ist berechtigt, bei verspäteter Anzeige oder entsprechender Gefährdung durch Tierseuchen Veranstaltungen zu beschränken oder zu verbieten.
Mit Ausnahme von Hasen, Kaninchen, Geflügel und Tauben darf nur gekennzeichnetes Vieh teilnehmen. Pferde müssen zusätzlich durch einen Equidenpass identifiziert werden.
Vom VLÜA des Veranstaltungsortes kann abhängig von der Tierart und dem Umfang der Veranstaltung die Vorlage tierärztlicher oder amtstierärztlicher Gesundheitsbescheinigungen angeordnet werden.
Für Hühner und Truthühner besteht eine Impfpflicht gegen Atypische Geflügelpest - Ausstellungstiere müssen von einer Bescheinigung begleitet sein, die einen bestehenden Impfschutz nachweist.
Wassergeflügel bedarf gegebenenfalls zusätzlicher Laboruntersuchungen zum Nachweis der Freiheit von Geflügelpest, sofern nicht eine gemeinsame Haltung mit Hühnergeflügel (sog. Sentineltiere) amtlich bestätigt wird.
Für Pferde, Tauben und Kaninchen sind Schutzimpfungen gegen bestimmte übertragbare Krankheiten zu empfehlen.
Geflügel und Tauben sind grundsätzlich unter einer in geschlossenen Räumen auszustellen und bedürfen mit Ausnahme der Herkunft aus dem eigenen oder benachbarten Landkreisen einer klinischen tierärztlichen Untersuchung vor der Veranstaltung.

 

Zu 2.:

Nicht zum Vieh zählende weitere Vögel unterliegen zwar nicht der Anzeigepflicht bei einer Ausstellung, jedoch gelten auch für diese Bestimmungen der Geflügelpestverordnung (keine Ausstellung ohne Schutz gegen Einträge von oben sowie klinische tierärztliche Untersuchung vor der Veranstaltung, soweit die gehaltenen Vögel gemeinsam mit Geflügel ausgestellt werden) bzw. der Psittakoseverordnung (Kennzeichnungspflicht)

 

Zu 3.:

Auf Grund der anerkannten Tollwutfreiheit Deutschlands müssen gegenwärtig Hunde- und Katzenausstellungen grundsätzlich nicht mehr angezeigt werden – es sei denn, sie finden mit internationaler Beteiligung statt oder es treten tollwutgefährdete Bezirke auf. In diesen Fällen beträgt die Anzeigefrist vier Wochen.
Über 12 Wochen alte Ausstellungstiere müssen von einem Ausweis/Pass begleitet sein, der eine gültige Tollwut-Schutzimpfung nachweist.

 

Ansprechpartner


Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz

Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft

Laura Schuster
Telefon (03573) 870-4421

zurück
  • Als Favorit
  • Senden
  • Drucken
  • Nach oben
 
 
Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Datenschutz   |   Impressum   |   Barrierefreiheit
Brandenburg vernetzt