Navigation überspringen
 
Witzerundweg, Foto: Stadt Calau
Blick von der Stadtkirche, Foto: Matthias Nerenz
Wallgarten mit Dunkelsburg, Foto: Stadt Calau / Jan Hornhauer
Blick in die Cottbuser Straße, Foto: Stadt Calau
Marktplatz, Foto: Stadt Calau
Gutskapelle Reuden, Foto: Stadt Calau / Jan Hornhauer
31.01.2023 Calauer Wochenmarkt
31.01.2023 FerienBastelzeit in der Stadtbibliothek
01.02.2023 Calauer Museen öffnen
02.02.2023 Calauer Wochenmarkt
07.02.2023 Großmarkt auf dem Marktplatz & "In Calau clever kaufen" bei den Calauer Innenstadthändlern
  • Verwaltung
    •  
    • Willkommen
      •  
      • Bürgermeister
      • Grußwort
      •  
    • Wappen
    • Organigramm
    • Mitarbeiter
    • Sprechzeiten
    • Service
      •  
      • Amtsblatt
      • Auftragsvergabe
      • Ausschreibungen
      • Bekanntmachungen
      • Dienstleistungen
      • Formulare
      • Fundbüro
      • Heiraten in Calau
      • Hilfsdienste
      • Satzungen
      •  
    • Stadtentwicklung
      •  
      • Aktuelle Bauprojekte
      • Bebauungspläne
      • ELER-Projekte
      • FFH-Managementplanung
      • Freiflächen-Photovoltaik
      • INSEK 2016, Stadt Calau
      • Klimaschutz
      • Lärmaktionsplan
      • REK-Konzept
      •  
    • Ausschreibungen
      •  
      • Aktuelles
      • Auftragsvergabe
      •  
    • Stellenangebote
    • Partnerstädte
      •  
      • Partnerstadt Viersen
      •  
    •  
  • Politik
    •  
    • Ratsinformationsdienst
    • Fraktionen
    • Ortsbeiräte
    • Seniorenbeirat
    • Sportbeirat
    • Beauftragte der Stadt
    • Wahlen
      •  
      • Bundestagswahl 2021
      • Landtagswahlen 2019
      • Kommunalwahlen 2019
      • Europawahlen 2019
      • Landratswahl 2018
      • Bürgermeisterwahl 2017
      • Bundestagswahl 2017
      •  
    • Volksbegehren
    • Calau ist bunt
    •  
  • Bürger
    •  
    • Nachrichten
    • Unsere Stadt
    • Ortsteile
    • Leben
      •  
      • Wohnen in Calau
      • Schulen
      • Kitas/Hort
      • Bibliothek
      • Freibad
      • Spielplätze
      • Jugend- und Freizeit
      • Vereine
      • Veranstaltungen
      • Feuerwehren
      • Waldbrandwarnstufe
      • Kirchen und Gemeinden
      •  
    • Ausstellungen
    • Bildergalerien
    • Oberförsterei Calau
      •  
      • Calauer Stadtwald
      •  
    • Die Calauer Baby-Aktion
    • Kooperationspartner
    • Calau hilft der Ukraine
    •  
  • Tourismus
    •  
    • Calauer Infopunkt
    • Calauer Witzerundweg
    • Stadtführungen
    • Calauer Museen
    • Rad- und Wanderwege
    • Gastronomie
    • Ferienwohnungen
    • Sehenswertes
    • Spreewald-Region
    • Fahrpläne
    • Kleine Calauer Chronik
      •  
      • ... aus der Geschichte
      • Historische Ansichten
      • Söhne unserer Stadt
      • Geschichte der Kalauer
      • Kalauer des Monats
      •  
    •  
  • Wirtschaft
    •  
    • Der Wirtschaftsstandort
    • Gewerbegebiete
    • Unternehmen
    • Händlergemeinschaft
    • Fachkräftesicherung
    • Strukturwandel
    •  
 
 
 
Schriftgröße:
 
KONTAKT
 

Stadt Calau
Platz des Friedens 10
03205 Calau

 

Sprechzeiten
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr

Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr

 

Telefon:
Telefax:
E-Mail:

 (03541) 89 1 - 0
 (03541) 891-153

 

Aktionslogo "Calau hilft der Ukraine"

 

Maerker

 
 
STADTPLAN
 
 
AKTUELLES
 

Nächste Veranstaltungen:

Calauer Wochenmarkt

31.01.2023 - 08:00 Uhr

Marktplatz Calau
 
FerienBastelzeit in der Stadtbibliothek

31.01.2023 - 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Stadtbibliothek Calau
 
Calauer Museen öffnen

01.02.2023 - 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Haus der Heimatgeschichte
 
[ mehr ]
 
 
WETTER
 
           
WetterOnlineDas Wetter für
Calau
Mehr auf wetteronline.de

 

 

 
 
Links zum Teilen der Seite überspringen
print
Druckansicht öffnen
contact_phone
035418910
contact_mail
Folgen Sie uns!
Als Favorit hinzufügen   Link verschicken   Druckansicht öffnen
 

Sondergenehmigung

Kurzinformationen

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diesen beeinträchtigt. Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zu benutzen.

Beschreibung

Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Der Antrag ist in der Regel schriftlich, spätestens 14 Tage vor der beabsichtigten Ausübung mit Angabe über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung beim Haupt- und Ordnungsamt zu stellen. Dem Antrag sind Pläne, Zeichnungen oder andere, geeignete Unterlagen zur Verdeutlichung beizufügen. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Die Genehmigungen werden erteilt, soweit es die Örtlichkeit zulässt. Für die Erteilung der Sondernutzung werden Gebühren in unterschiedlicher Höhe erhoben. Bei den Sondernutzungen ist zu unterscheiden zwischen:

  • gewerblicher Sondernutzung, wie z. B.
    • Außengastronomie (Tische und Sitzgelegenheiten)
    • Verkaufsstände (Obst. Gemüse, Blumen, Zeitschriften, Bücher)
    • Anbringung von mobile Werbeschildern (Plakatierung)
    • Info-Stände von politischen Verbänden oder gemeinnützigen Vereinen
    • Werbung (Promotionstände, Flyerverteilung, Produktproben etc.)
    • Plakatierungen zur Ankündigung von Zirkusgastspielen, Wahlwerbung
    • Nutzung eines öffentlichen Bades für einen Schwimmwettbewerb
    • Straßenhandel (Speiseeis, Obst, Gemüse, Blumen) in mobiler Form, d.h. beweglich ohne Einnahme eines festen Standplatzes
    • Durchführung von Filmaufnahmen
    • Durchführung von Veranstaltungen oder Straßenfesten

und

  • baulicher Sondernutzung, wie z. B.
    • Aufstellen von Bauzäunen, Baumaschinen, Baugerüsten oder Containern
    • Lagerung von Baumaterial

Darüberhinaus gibt es noch erlaubnisfreie Nutzungen, wie z.B. die Ausschmückung von Straßen und Häuserfronten für Feiern, Feste, Umzüge und ähnliche Veranstaltungen. Die Inanspruchnahme erlaubnisfreier Sondernutzungen kann ganz oder teilweise untersagt werden, wenn Belange des Verkehrs dies vorübergehend oder auf Dauer erfordern.

Rechtsgrundlagen

  • S a t z u n g über die Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten im Gebiet der Stadt Calau
  • Werbeanlagensatzung

  • Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
  • Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
  • Verordnung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen der Straßenbaubehörden (StrVwGebO)
  • Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Landesstraßen (Sondernutzungsgebührenverordnung- LSonGebV)
  • Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Bundesfernstraßen (Sondernutzungsgebührenverordnung- BSonGebV)

Notwendige Unterlagen

  • Antrag mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung
  • Erläuterungen, Zeichnungen, textliche Beschreibungen, Karten oder sonstiges
  • Ist mit der Sondernutzung eine Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs oder eine Beschädigung der Straße oder die Gefahr einer solchen Beschädigung verbunden, so muss der Antrag Angaben darüber enthalten, in welcher Weise den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sowie des Schutzes der Straßen Rechnung getragen wird.

Fristen

spätestens 14 Tage vorher

Ansprechpartner


Haupt- und Ordnungsamt

Herr Krengel
Telefon (03541) 891-163
E-Mail

Formulare

i
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
  • Download Antrag Sondernutzungserlaubnis
zurück
  • Als Favorit
  • Senden
  • Drucken
  • Nach oben
 
 
Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Datenschutz   |   Impressum   |   Barrierefreiheit
Brandenburg vernetzt