Information zur Grundsteuer für das Jahr 2025
Keine Zahlung ohne neuen Bescheid – bitte warten Sie auf den neuen Grundsteuerbescheid!
Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.
Die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide waren zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre. Sie wurden in diesem Fall aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten. Diese Vorauszahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst.
Sollten Sie ihrem Kreditinstitut zur Zahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte.
Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Fall (nach dem 1. Januar 2025) ein neuer Grundsteuerbescheid versandt.
Haben Sie der Stadt Calau ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu veranlassen. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen und rechtskräftig wurde.
Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, hilft Ihnen gern der hierfür zuständige Mitarbeiter der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 03541/ 891-143.
Alle übrigen Abgaben (Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren und die Wasser- und Bodenverbandsgebührenumlage) sind mit den festgesetzten Beträgen und Terminen in den zuletzt erteilten Gebührenbescheiden weiterhin fällig, bis ein neuer Bescheid ergeht.
Babenz
Bürgermeister
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