Heizungsförderung wird auch über das Jahr 2025 fortgeführt
Trotz der geplanten Abschaffung des Heizungsgesetzes hat das Bundesministerium der Finanzen am 4. Juni 2025 eine zusätzliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von rund 914 Millionen Euro genehmigt. Diese Mittel werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auf die Haushaltsjahre 2026 bis 2032 verteilt. Damit ist die weitere Förderung des Austauschs fossiler Heizungen langfristig gesichert. Die BEG bleibt somit ein zentrales Förderinstrument für Privatpersonen und Unternehmen, die ihre Heiztechnik auf moderne, klimafreundliche Systeme umstellen möchten. Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß zu reduzieren und gleichzeitig die Energieeffizienz zu steigern. Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Solarthermieanlagen sowie innovative Hybridlösungen. Die Förderanträge laufen seit dem 27. Februar 2024 zentral über das Kundenportal der KfW, unabhängig davon, ob ein Zuschuss oder ein zinsgünstiger Kredit gewünscht ist. Die Höhe der Förderung kann – je nach Maßnahme und Bonussystem – bis zu 70 Prozent der Investitionskosten betragen. Auch Unternehmen profitieren von der Heizungsförderung, insbesondere wenn sie ihre Bestandsgebäude modernisieren oder in energieeffiziente Neubauten investieren. Zusätzliche Anreize ergeben sich durch die Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der ebenfalls bezuschusst wird. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen, technischen Anforderungen und dem Antragsverfahren finden Sie direkt bei der KfW unter folgendem Link: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsförderung
Unternehmerinnen und Unternehmer, die vom Programm profitieren möchten, können sich mit Fragen oder Hinweisen an die Stadt Calau wenden. Hier die Kontaktdaten: Stadt Calau, Wirtschaftsförderung, 03541 891-118,