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  2. Sachlicher Teilregionalplan "Windenergienutzung", 2. Entwurf
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Sachlicher Teilregionalplan "Windenergienutzung", 2. Entwurf

Foto: KI-generiert (Bild vergrößern)

Öffentliche Bekanntmachung 
über die erneute Beteiligung zum Entwurf 
des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“
der Region Lausitz-Spreewald

Bekanntmachung der Regionalen 
Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald 
vom 11. Dezember 2025

 

Die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald ist Trägerin der Regionalplanung im Gebiet der Region Lausitz-Spreewald. Ihr obliegt die Pflichtaufgabe, für das Gebiet der Region einen Regionalplan aufzustellen, fortzuschreiben, zu ändern und zu ergänzen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung [RegBkPlG] in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 2012 [GVBl. I Nr. 13], das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 [GVBl. I Nr. 20]) geändert worden ist.

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald hat in ihrer Sitzung am 24. November 2025 beschlossen, der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zu geben, zu dem 2. Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“, bestehend aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen (Textteil und Festlegungskarte), zu seiner Begründung sowie dem Umweltbericht Stellungnahmen abzugeben.

Der sachliche Teilregionalplan „Windenergienutzung“ bezieht sich auf die gesamte Region „Lausitz-Spreewald“, zu der gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 4 RegBkPlG die Gebiete der Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Spree-Neiße und die kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz gehören.

Das erneute Beteiligungsverfahren zum sachlichen Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Region Lausitz-Spreewald richtet sich nach § 9 Absatz 3 des Raumordnungsgesetzes (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist, in Verbindung mit § 2 Absatz 3 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 2012 (GVBl. I Nr. 13), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVBl. I Nr. 20) geändert worden ist.

Die erste Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum Entwurf des sachlichen Teilregionalplans „Windenergienutzung“ fand vom 2. November 2023 bis einschließlich 10. Januar 2024 statt. Der Plan wurde im Anschluss umfassend überarbeitet und es wurde ein 2. Entwurf erstellt.

Wird der Planentwurf nach Durchführung der ersten Beteiligung dergestalt geändert, dass dies zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt, so ist nach § 9 Absatz 3 Satz 1 ROG der geänderte Teil erneut im Internet zu veröffentlichen; in Bezug auf die Änderung ist erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die im Entwurf enthaltenen Änderungen führen zu einer erstmaligen Berührung von Belangen.

Aufgrund des Umfangs und der Tragweite der Änderungen in allen Teilen des 2. Planentwurfs, in der Begründung und im Umweltbericht werden alle geänderten Unterlagen vollständig veröffentlicht. Der gesamte Planentwurf wird als geändert betrachtet.

Der 2. Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ beinhaltet textliche und zeichnerische Festlegungen zum Thema Windenergienutzung als Vorranggebiete. Im Plan werden insgesamt 45 Vorranggebiete für die Windenergienutzung mit einer Gesamtfläche von circa 14 470 Hektar festgelegt. In den Vorranggebieten sind andere raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen ausgeschlossen, sofern diese nicht mit der Windenergienutzung vereinbar sind.

Der mit dem 2. Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ ausliegende Umweltbericht beinhaltet umweltbezogene Informationen und dokumentiert gemäß § 8 Absatz 1 ROG die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Teilregionalplanes auf die Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung. Darüber hinaus gibt der Umweltbericht Auskunft über geprüfte Alternativen, Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung von Umweltinformationen, Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Umweltauswirkungen sowie geplanten Maßnahmen zur Überwachung von Umweltauswirkungen.

Der 2. Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ mit seiner Begründung und dem Umweltbericht ist im Zeitraum vom 15. Januar 2026 bis einschließlich 20. Februar 2026 im Internet auf der Homepage der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald unter www.region-lausitz-spreewald.de abrufbar.

In demselben Zeitraum liegt der 2. Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ mit seiner Begründung und dem Umweltbericht auch bei den folgenden Stellen während der angegebenen Zeiten zur kostenlosen Einsichtnahme für alle aus:

Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald, Regionale Planungsstelle, Gulbener Straße 24, 03046 Cottbus, Raum 428
Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 11 Uhr nach Anmeldung im Raum 423
Ansprechpartner: Herr Gulbe, Telefon: 0355 4949770


Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Landratsamt Senftenberg, Bürgerbüro (Erdgeschoss Haus 5), Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg
Montag bis Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 15 Uhr
Zuständige Sachbearbeiterinnen: Frau Stoyan und Frau Saeger, Telefon: 03573 870-1350


Landkreis Dahme-Spreewald, Bauordnungsamt, Weinbergstraße 1, 15907 Lübben, Zimmer Nr. 6
Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, zusätzlich Dienstag 16 bis 18 Uhr
Ansprechpartner: Herr Lehmann, Telefon: 03546 221575


Landkreis Dahme-Spreewald, Bauordnungsamt, Brückenstraße 41, Zimmer 110, 15711 Königs Wusterhausen
Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, zusätzlich Dienstag 16 bis 18 Uhr
Ansprechpartnerin: Frau Lehmann, Telefon: 03355 262400


Landkreis Elbe-Elster, Hauptgebäude, Zimmer 045, Ludwig-Jahn-Straße 2, 04916 Herzberg (Elster)
Montag bis Donnerstag 8.30 bis 15 Uhr, Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
Ansprechpartnerin: Frau Welz: Telefon: 03535 46-2659


Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Fachbereich Bau und Planung, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca), Raum A 3.14
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8 bis 15 Uhr, Dienstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr
Ansprechpartnerin: Frau Küchler, Telefon: 03562 986-16109


Kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz, Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 68, 03044 Cottbus/Chóśebuz
Montag, Mittwoch 6.45 bis 15 Uhr, Dienstag 6.45 bis 17 Uhr, Donnerstag 6.45 bis 18 Uhr, Freitag 6.45 bis 13 Uhr
Abgabe von Stellungnahmen vor Ort zur Niederschrift ausschließlich zu folgenden Zeiten:
Montag und Mittwoch 8 bis 15 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr
Ansprechpartner: Herr Hentschel, Telefon: 0355 612-4143
Vertretungen: Herr Simonides-Noack, Telefon: 0355 612-4123; Frau Kiese, Telefon: 0355 612-4112


Eine Einsichtnahme in die Unterlagen ist auch außerhalb der genannten Sprechzeiten in allen Auslegungsstellen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Im Zeitraum vom 15. Januar 2026 bis einschließlich 20. Februar 2026 können Stellungnahmen zum 2. Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“, zu seiner Begründung und dem Umweltbericht abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an folgende E-Mailadresse übermittelt werden .

Darüber hinaus können Stellungnahmen auch postalisch an die

Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald
Regionale Planungsstelle
Gulbener Straße 24
03046 Cottbus

gerichtet werden.


Während der angegebenen Sprechzeiten ist eine Abgabe von Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in den oben genannten Auslegungsstellen möglich.

Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 ROG).


Cottbus, den 11. Dezember 2025

Siegurd Heinze
Vorsitzender der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald

 

Weitere Informationen und Downloads auf der Homepage der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Calau
Di, 20. Januar 2026

Bild zur Meldung

Foto: KI-generiert

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