Hauptwohnung, ummelden
Kurzinformationen
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Bürgerbüro) an- bzw. ummelden!
Wer aus seiner Wohnung auszieht und keine Wohnung im Inland bezieht, muss sich bei der Meldebehörde abmelden!
Mitzubringen sind:
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Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass /
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Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes
Ansprechpartner
Haupt- und Ordnungsamt
Frau Präkelt (03541) 891-162
Formulare
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes